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Die EU-Datenschutz-Grundverordnung bringt einige Neuerungen für das Datenschutzrecht mit sich. Mit dem 3. Kapitel der aktuellen Fassung der Datenschutz-Grundverordnung will der Gesetzgeber die Rechte der Betroffenen grundsätzlich stärken und weitet diese in manchen Bereichen (im Vergleich zur momentanen Rechtslage) sogar aus. Vor allem die neuen Transparenz- und Informationspflichten der Unternehmen führen zu einem deutlich stärkeren Schutz. Unsere Beratung hilft Ihnen Probleme zu erkennen und zu vermeiden.