Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltung der Geschäftsbedingungen
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern und juristischen Personen.
1.2. Unsere Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen
abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an. Etwas Anderes folgt auch nicht aus der vorbehaltslosen
Erbringung der von uns geschuldeten Leistung.
2. Angebot
Sämtliche Angebote stellen eine unverbindliche Aufforderung an den Kunden dar Lieferungen und Leistungen zu bestellen.
Durch die Bestellung gibt der Kunde ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrages ab. Wir sind berechtigt,
das Angebot des Kunden innerhalb einer Frist von 1 Woche anzunehmen.
3. Lieferung
3.1 Unsere Verpflichtung zur Lieferung entfällt, wenn wir selbst nicht richtig und rechtzeitig beliefert werden und wir die
fehlende Verfügbarkeit nicht zu vertreten haben. In diesem Fall werden wir Sie umgehend unterrichten. Eine eventuelle
Vorauszahlung / Zuvielzahlung wird unverzüglich erstattet.
3.2 Die Leistungsfrist verlängert sich beim Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb unseres Willens liegen,
z.B. Betriebsstörungen, Verzögerungen in der Anlieferung von Bestandteilen des geschuldeten Endprodukts, soweit solche
Hindernisse nachweislich auf die Lieferung des Leistungsgegenstandes von erheblichem Einfluss und nicht von uns zu
vertreten sind. Dies gilt auch, wenn die Umstände bei Unterlieferanten eintreten. Die Leistungsfrist verlängert sich
entsprechend der Dauer derartiger Maßnahmen und Hindernisse. Die vorbezeichneten Umstände sind auch dann von uns
nicht zu vertreten, wenn die während eines bereits vorliegenden Verzuges entstehen.
3.3 Schulden wir die Überlassung der vereinbarten Produkte ohne Installation, erfolgt der Versand erfolgt stets auf Gefahr
und Kosten des Kunden. Wir haften für das Verschulden eigener Transportpersonen nur dann, wenn uns oder unseren
Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Mangels besonderer Vereinbarungen steht uns die Wahl
der Versendungsart frei.
3.4 Teillieferungen sind innerhalb der von uns angegebenen Lieferfristen zulässig, soweit sich Nachteile für den Gebrauch
für den Kunden daraus nicht ergeben. In diesem Fall tragen wir die zusätzlichen Portokosten.
3.5 Schulden wir die Überlassung der Produkte nebst Installation und / oder Einbau, sind wir berechtigt, die Produkte vorab
an den Kunden zu versenden. Der Versand erfolgt stets auf Gefahr und Kosten des Kunden. Führen wir den Transport der
Ware zum Kunden durch, um im Anschluss daran die Installation und / oder den Einbau vorzunehmen, haften wir für die
Verschlechterung oder den Untergang der Waren auf dem Transportweg nur dann, wenn uns oder unseren
Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.
4. Preise und Zahlungen
4.1 Alle Preise verstehen sich zuzüglich gültiger Umsatzsteuer, Fracht / Versandkosten und Verpackungskosten.
4.2 Das vereinbarte Entgelt ist entsprechend den Angaben auf der Rechnung nach Lieferung zur Zahlung fällig. Schulden
wir zugleich die Installation und / oder den Einbau der Ware, gilt dies ebenfalls.
4.3 Ein Skontoabzug bedarf der vorherigen Vereinbarung.
4.4 Die Zurückhaltung von Zahlungen steht dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt,
unbestritten oder von uns anerkannt sind. Gleiches gilt für Aufrechnungsrechte des Kunden. Die Au
sübung eines
Zurückbehaltungsrechts, das nicht auf einem Recht aus diesem Vertragsverhältnis beruht, ist unzulässig.
4.5 Die Abtretung von Ansprüchen, die dem Kunden aus der Geschäftsbeziehung mit uns zustehen, ist ausgeschlossen. Dies
gilt nicht, wenn der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches
Sondervermögen ist.
4.6 Sind wir aus einem gegenseitigen Vertrag zu Vorleistungen verpflichtet, können wir die uns obliegende Leistung
verweigern, wenn nach Abschluss des Vertrages erkennbar wird, dass unser Anspruch auf die Gegenleistung durch
mangelnde Leistungsfähigkeit des Kunden gefährdet wird. Bei einer wesentlichen Verschlechterung der Vermögenslage
sowie drohender Zahlungsunfähigkeit sind wir berechtig t, Lieferungen nur gegen Vorkasse auszuführen oder die Stellung
einer geeigneten Sicherheit zu verlangen. Wird diese binnen einer angemessenen Frist nicht gestellt, sind wir berechtigt,
nach Ablauf dieser Frist vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.
5. Eigentumsvorbehalt
5.1 Wir behalten uns das Eigentum an den Liefergegenständen bis zur vollständigen Bezahlung aller fälligen Forderungen
aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden vor. Dies gilt auch dann, wenn ein zelne oder sämtliche Forderungen in eine
laufende Rechnung aufgenommen werden und der Saldo gezogen oder anerkannt ist.
5.2 Der Kunde ist berechtigt, die gelieferten Waren im Rahmen ordnungsgemäßer Geschäftsführung zu veräußern, nicht
aber zu verpfänden oder zur Sicherheit zu übereignen. Der Kunde tritt die ihm aus dieser Veräußerung entstehenden
Forderungen gegen seine Abnehmer bereit jetzt an uns ab. Der Kunde ist verpflichtet, uns jederzeit Auskunft über solche
Forderungen zu geben sowie uns notwendige Unterlagen, insbesondere Rechnungskopien, zu übergeben, soweit er seinen
Rückzahlungsverpflichtungen nicht mehr nachkommt, insbesondere wenn sich unser Kunde im Verzug mit seinen
Zahlungspflichten befindet. Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden freizugeben,
soweit diese den Wert der zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigen.
5.3 Werden unter Vorbehaltseigentum stehende Sachen gepfändet oder kommen sie in sonstiger Weise abhanden, ist der
Kunde verpflichtet, uns hiervon binnen 48 Stunden per Fax zu verständigen.
5.4 Wird die Vorbehaltsware mit anderen, nicht im Eigentum von uns stehenden Sachen untrennbar verbunden oder
untrennbar vermischt, so gilt Ziffer 5.2 und 5.3 bzgl. unseres Miteigentums entsprechend.
5.5 Die Abtretung der uns sicherungshalber zustehenden Weiterveräußerungsforderung an einen Factorer des Kunden im
Rahmen des echten Factoring ist nur dann zulässig, wenn uns die Abtretung angezeigt wird, der Factoringerlös den Wert
unserer gesicherten Forderung nicht unterschreitet und bei Gutschrift des Factoringerlöses die Fälligkeit unserer
Zahlungsforderung sofort eintritt, falls diese noch nicht eingetreten ist.
6. Mängelhaftung / Gewährleistung
6.1 Die Mängelansprüche des Kunden verjähren in 12 Monaten.
6.2 Ziffer 6.1 gilt nicht wenn wir den Mangel arglistig verschwiegen haben; • wir eine Garantie für die Beschaffenheit der
Sache / unserer Leistung oder eine Haltbarkeitsgarantie übernommen haben und der Mangel dieser Garantie unterfällt;
für etwaige Schadensersatzansprüche des Kunden, die auf Ersatz eines Köper- oder Gesundheitsschadens gerichtet
sind. Für jede schuldhafte Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haften wir im gesetzlichen Umfang,
für etwaige Schadens ersatzansprüche des Kunden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung unsererseits
oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung unseres gesetzlichen Vertreters oder unseres
Erfüllungsgehilfen beruhen; für Mängelansprüche, die sich auf Arbeiten an einem Bauwerk und / oder einem Werk
beziehen, dessen Erfolg in der Herstellung oder Veränderungen einer Sache oder in der Erbringung von Planungs-
oder Überwachungsleistungen hierfür besteht,  für Mängel an einem Bauwerk und / oder bei einer Sache, die
entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden ist und dessen Mangelhaftigkeit
verursacht hat; für Ansprüche, die auf einer schuldhaften Verletzung unserer Pflicht zur Übergabe des Kaufgegenstands
frei von Sach- und Rechtsmängeln und unserer Pflicht zur Verschaffung des Eigentums hieran beruhen;  für den
Verkauf von gebrauchten Sachen. Die Gewährleistung ist beim Verkauf von gebrauchten Sachen ausgeschlossen.
Für Unternehmer und dessen Rückgriffsansprüche, die dadurch entstanden sind, dass dieser seinerseits
berechtigte Mängelansprüche seines Abnehmers, der Verbraucher ist, wegen eines Mangels der von uns neu
hergestellten Kaufsache erfüllt hat.
6.3 Es liegt kein Sachmangel vor, wenn wir dem Kunden eine zu geringe Menge und/oder eine höherwertige Ware liefern.
Im Fall einer zu geringen Mengenlieferung besteht lediglich ein Anspruch auf Nachlieferung der fehlenden Menge.
6.4 Erfüllungsort für die Erbringung der Nacherfüllung ist unser Geschäftssitz. Der Käufer hat die Sache, hinsichtlich derer
der Mangel gerügt wurde, zur Prüfung des Mangels sowie zur Durchführung der Nacherfüllung an unseren Geschäftssitz zu
bringen. Dies gilt nicht, soweit wir neben der Lieferung auch den Einbau der Sache in eine andere Sache des Käufers bzw.
die Verbindung mit einer anderen Sache / Gesamtanlage des Käufers schuldeten und es für den Käufer unmöglich oder
nicht zumutbar ist, die betroffenen Sachen oder die Gesamtanlage zur Prüfung und / oder Nacherfüllung an unseren
Geschäftssitz zu verbringen. Ist Satz 3 erfüllt, wird der Käufer uns die Möglichkeit zum Fernzugriff auf die mangelhafte
Sache geben, um den gerügten Mangel zu prüfen. Ist dies nicht möglich, wird der Käufer uns die Kosten, die durch die An-
und Abreise zu dem Ort, an dem sich die gelieferte Sache befindet, erstatten oder die Kosten der Einschaltung eines hiermit
von uns beauftragten Dritten erstatten, der die Prüfung der angezeigten Mängel vornimmt.
6.5 Wir entscheiden, ob die Nacherfüllung durch Mangelbeseitigung oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache
erbracht wird. Wir sind nicht verpflichtet, die im Rahmen der Nacherfüllung zu liefernde mangelfreie Sache bzw. die
reparierte Sache in eine andere Sache / Gesamtanlage einzubauen, in der sich die mangelhafte Sache befand, oder dem
Käufer die Kosten zu erstatten, die dadurch entstehen, dass die mangelhafte Sache ausgebaut und die mangelfreie bzw.
reparierte Sache eingebaut werden muss.
6.6 Die Nacherfüllung wird nur vorgenommen, wenn der Kunde zuvor das vereinbarte fällige Entgelt abzüglich eines
Einbehalts für den Mangel gezahlt hat. Der Einbehalt darf nicht mehr als das 3-fache der Mängelbeseitigungskosten
betragen.
6.7 Die Nachbesserung gilt nicht nach dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen.
6.8 Wir sind berechtigt, eine andere geeignete Systemkomponente zu liefern, um das Nacherfüllungsverlangen des Kunden
zu erfüllen.
7. Haftung
7.1 Wir haften für jede schuldhafte Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit im gesetzlichen Umfang.
7.2 Im Übrigen sind die Ansprüche des Kunden ausgeschlossen.
7.3 Ziffer 7. 2 gilt nicht, wenn wir den Mangel arglistig verschwiegen haben; wenn wir vorsätzlich gehandelt haben;
wir eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache / unserer Leistung oder eine Haltbarkeitsgarantie übernommen
haben und der Mangel dieser Garantie unterfällt; für etwaige Schadensersatzansprüche des Kunden, die auf Ersatz eines
Köper- oder Gesundheitsschadens gerichtet sind; für jede schuldhafte Verletzung des Lebens, des Körpers oder der
Gesundheit haften wir im gesetzlichen Umfang sowie für etwaige Schadensersatzansprüche des Kunden, die auf einer grob
fahrlässigen Pflichtverletzung unsererseits oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung
unseres gesetzlichen Vertreters oder unseres Erfüllungsgehilfen beruhen; für Ansprüche, die auf einer schuldhaften
Verletzung unserer Pflicht zur Übergabe des Kaufgegenstands frei von Sach- und Rechtsmängeln und unserer Pflicht
zur Verschaffung des Eigentums hieran beruhen; eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz besteht.
8. Gerichtsstand, anwendbares Recht
8.1 Ist der Käufer Kaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts gilt: Ausschließlicher Gerichtsstand für alle
Verpflichtungen und Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist unser Geschäftssitz. Wir sind darüber hinaus berechtigt, den
Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
8.2 Für die Rechtsbeziehungen zwischen uns und unseren Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die
Anwendbarkeit des einheitlichen internationalen Kaufrechts wird ausgeschlossen.
9. Unwirksamkeit einer Klausel
Sollte eine Bestimmung nichtig sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit der anderen Bestimmungen hiervon unberührt.
Ende der
Allgemeinen Geschäftsbedingungen